Häufige Fragen

Kategorien, Preise und Konditionen zur Mitgliedschaft.

Wie kann ich an einem Anlass der FRZ referieren?

Wir sind nur offen für sehr erfahrene, geübte ReferentInnen, welche ihr konkretes Wissen vermitteln möchten und interessante, bereits bekannte Persönlichkeiten aus der Flughafenregion sind. Das Thema des Vortrags muss zu einem unserer 5 Themenschwerpunkte passen und fundiertes Wissen vermitteln. Falls das auf Sie zutrifft, wenden Sie sich gerne per Mail an events@flughafenregion.ch. Werbereferate sind ausdrücklich nicht erwünscht!

Welche Mitgliederbeiträge und Kategorien gibt es? (Preisliste)

Die Beiträge von Unternehmen orientieren sich an der Mitarbeiterzahl sowie am Unternehmensstandort. Diese sind je Kalenderjahr zu entrichten. Die jeweiligen Kategorien und jährlichen Mitgliederbeiträge ab dem 1. Januar 2024 (exkl. MwSt.) sind wie folgt:

Grossunternehmen (Kat. 1)
  • 30’000 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 30’000 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
Nationale und internationale Immobilien- und Finanzdienstleister (Kat. 2)
  • 20’000 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 20’000 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
Mittlere Unternehmen und Business Units internationaler Konzerne (Kat. 3)
  • 10’000 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 10’000 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden

Die Mitgliederbeiträge der Kategorien 1-3 richten sich nach individuellem Nutzen (Mitarbeiter / Branche usw.) und werden in einer separaten Vereinbarung festgelegt.

100 – 500 Mitarbeitende (Kat. 4)
  • 2’500 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 2’500 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
50 – 99 Mitarbeitende (Kat. 5)
  • 1’500 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 1’850 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
10 – 49 Mitarbeitende (Kat. 6)
  • 1’250 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 1’600 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
1 – 9 Mitarbeitende (Kat. 7)
  • 950 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 1’300 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
Verbände, Vereine, Kollektivmitglieder nach Anzahl Mitglieder (Kat. 8)
  • 1’000 – 5’000 Jahresbeitrag (CHF) bei Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
  • 1’000 – 5’000 Jahresbeitrag (CHF) für Mitglieder ohne Firmensitz in den Mitgliedsgemeinden
Antrag Fördermitgliedschaft innovative StartUps
  • 50% Rabatt auf die passende Kategorie für zwei Kalenderjahre (Genehmigung durch Vorstand)

Kann ich mich ohne persönlichen Anmeldelink zu einem FRZ-Event anmelden?

Ja, Sie können sich auch spontan, also ohne persönlichen Anmeldelink, zu unseren Events anmelden. Gehen Sie dazu am besten direkt auf die Seite https://events.frzh.ch/.

Bitte beachten Sie, dass die Plätze bei den Events begrenzt sind und es sein kann, dass Sie keinen Platz mehr erhalten.

Wie belaufen sich Mitgliederbeiträge bei Eintritt während des laufenden Kalenderjahres?

Die Mitgliedsgebühr wird unabhängig vom Eintrittszeitpunkt für das gesamte Kalenderjahr erhoben, da viele Leistungen und Vorteile wie der Zugang zu grossen Veranstaltungen sofort genutzt werden können.

ab 1. Juli:

  • 1/2 des regulären Mitgliederbeitrags
ab November (nach dem Wirtschaftsforum)
  • kostenlos

Die Mitgliederbeiträge der Kategorien 1-3 richten sich nach individuellem Nutzen (Mitarbeiter / Branche usw.) und werden in einer separaten Vereinbarung festgelegt.

Welches sind die Mitgliedsgemeinden und was bedeutet Firmensitz in diesen?

Die Mitgliedsgemeinden sind Bachenbülach, Bassersdorf, Bülach, Dietlikon, Dübendorf, Kloten, Nürensdorf, Oberglatt, Opfikon, Rümlang, Volketswil, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Winkel.

Der Firmensitz ist mit Mitarbeitenden vor Ort verbunden, eine Postadresse / ein Briefkasten reicht hierfür nicht aus.

Wie kann ich mich an einem Anlass präsentieren?

Sie haben die Möglichkeit, als Eventpartner an unseren Events aufzutreten, damit wir gemeinsam die Strahlkraft Ihrer Firma erhöhen können. Für Eventlocations sowie Cateringdienstleister gibt es die Möglichkeit, gegen das Sponsoring der Location oder des Caterings als Eventpartner aufzutreten. Weitere Informationen zu den verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.flughafenregion.ch/netzwerk/kooperationen oder in unserer aktuellen Kooperationsbroschüre

Welche Anlässe sind als Mitglied kostenfrei?

Kostenfrei sind alle Hauptveranstaltungen:

  • ImmoSummit (Normalpreis CHF 595.-)
  • Wirtschaftsforum (Normalpreis CHF 355.-)
  • Chlaus Zmorge (Normalpreis CHF 195.-)
  • Generalversammlung (nur für Mitglieder)
  • Open Doors (Normalpreis CHF 150.-)
  • CEO-Talk für CEO von Firmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden

An Business Lunches, CEO Lunches, Spezialveranstaltungen und Workshops nehmen Mitglieder zum Vorteilspreis teil.

Muss unser Firmensitz in der Flughafenregion sein, um Mitglied werden zu können?

Für eine Mitgliedschaft bei der FRZ Flughafenregion muss der Sitz des Unternehmens im Kanton Zürich sein. Das Unternehmen muss aber nicht zwingend in einer der Mitgliedsgemeinden seinen Sitz haben.

Unter besonderen Voraussetzungen können auch Unternehmen mit Sitz ausserhalb des Kantons Zürich Mitglied der FRZ Flughafenregion werden. Der Vorstand entscheidet jeweils am Monatsanfang über Neubeitritte. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich am besten telefonisch (+41 44 839 10 10) oder per Email (office@flughafenregion.ch) an uns.

Da sich die Mitgliedschaft  am Sitz des Unternehmens orientiert, spielt es hingegen keine Rolle, wo die Mitarbeitenden oder die Geschäftsleitung des Unternehmens wohnen.

Wie viele Mitarbeiter aus meinem Unternehmen können an die Anlässe kommen, wenn wir beitreten?
  • Kategorie 1: 8 Personen
  • Kategorie 2: 7 Personen
  • Kategorie 3: 6 Personen
  • Kategorie 4: 4 Personen
  • Kategorie 5: 3 Personen
  • Kategorie 6: 2 Personen
  • Kategorie 7: 1 Person
  • Kategorie 8: 1 Person

Bitte beachten Sie, dass diese Teilnehmerzahlen nur für Firmenangehörige gelten. Gäste von Mitgliedern bezahlen je nach Anlass den entsprechenden Nichtmitgliederpreis. Sollten Sie mit mehr Personen aus der Firma an einem Anlass teilnehmen, als es Ihre Kategorie zulässt, haben die zusätzlichen Personen ebenfalls je den Nichtmitgliederbetrag zu begleichen.

Für welchen Zeitraum gelten meine Mitgliederbeiträge?

Diese gelten für das laufende Kalenderjahr.

Gibt es für Startups Sonderregelungen?

Im Sinne der Innovationsförderung und einer erfolgreichen Standortentwicklung heisst die FRZ Flughafenregion Zürich auch Jungunternehmen herzlich willkommen: Startup-Fördermitgliedschaften mit 50% Rabatt auf die Kategorie erhalten Firmen, wenn diese z.B. neuartige Technologien entwickeln (z.B. in den Sektoren PropTech, ICT, Pharma, Biotech oder FinTech – in der Regel für die ersten zwei Jahre). Für andere Jungunternehmen oder Startups, die Technologien anwenden, aber nicht selbst entwickeln, gilt der normale Preis für 1-9 Mitarbeitende.

Können Privatpersonen auch Mitglied werden?

Ja, dies ist in Ausnahmefällen grundsätzlich möglich mit der Kategorie 7. Eine Grundbedingung ist, dass die Person in einer Mitgliedsgemeinde wohnhaft ist und von der beruflichen Position her in unser Netzwerk passt. Über eine Aufnahme entscheidet der FRZ-Vorstand individuell.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Diese sind in den Statuten per 21. 3. 2017 festgehalten und betragen drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres, d.h. bis zum 30. September des jeweiligen Jahres.

Gibt es formelle Voraussetzungen, um die Mitgliedschaft zu erlangen?

Die FRZ hält in ihren Statuten, Artikel 3, fest, dass sich die Mitglieder mit der Flughafenregion Zürich identifizieren sollen. Dazu informiert das Reglement der FRZ Flughafenregion Zürich über die Aufnahme von neuen Mitgliedern. Bei Unsicherheiten über die Kriterien wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.

Wie orientieren sich die Beiträge der Städte und Gemeinden?

An der Einwohnerzahl.

1 - 5'000 (Einwohner)

  • 2 CHF je Einwohner (Jahresbeitrag)

5'001 - 10'000 (Einwohner)

  • CHF 15'000

10'001 - 15'000 (Einwohner)

  • CHF 25'000

15'001 - 25'000 (Einwohner)

  • CHF 30'000

25'001 - 35'000 (Einwohner)

  • CHF 40'000